
Corona-bedingt ist Mitte April das Bürgerbegehren “Innenstadtpoller” gescheitert. Es verstrichen die einzuhaltenden Fristen, während aufgrund der Kontaktbeschränkungen nur enorm eingeschränkt Unterschriften gesammelt werden konnten.
Nach Übersendung eines rechtsmittelfähigen Bescheids Anfang Juni, ließen die beiden Initiatoren die Möglichkeit juristisch prüfen, ob ein Klage vor dem Verwaltungsgericht erfolgsversprechend sei, nachdem der Rat das Bürgerbegehren für “unzulässig” erklärt hatte. Sie wollten prüfen, ob wegen des Versammlungsverbots die Möglichkeit bestehe, die Frist um die Zeitraum durch eine Urteil zu verlängern.
Von einer Klage wurde den beiden Initiatoren – auch bezüglich eines vermutlich hohem Kostenrisikos – abgeraten.